AGB

1.Geltung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen dem jeweiligen Vertragspartner und der Haag Immobilien GmbH.

2.Dienste
Die Haag Immobilien GmbH vermittelt entgeltlich bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Teileigentum (Wohnungen, Wohn-, Geschäftshäuser, Büros, Gewerbeflächen) zum Kauf oder zur Miete.

3.Auftrag (provisionspflichtiger Maklervertrag)
Ein Auftrag bedarf keiner bestimmten Form. Ein Auftrag kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.
Bestandteil des Auftrags sind diese AGB, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden. Das Exposé bleibt mindestens 1 Jahr gültig.

4.Angebote
Die Angebote der Haag Immobilien GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung bleiben vorbehalten.
Die Haag Immobilien GmbH ist berechtigt, zur Erbringung der Dienstleistung Dritte einzuschalten.

5.Vertraulichkeit/Weitergabeverbot
Die von der Haag Immobilien GmbH übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalte, sind streng vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung untersagt.
Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes mindestens in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen.
Ein weitergehender Schadensersatzanspruch der Haag Immobilien GmbH wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

6.Höhe der Provision
Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis.
Es gelten die im Angebot aufgeführten Provisionssätze.
Werden statt Immobilien Anteile einer Gesellschaft veräußert, bezieht sich die Provision auf deren Gesamtkaufpreis zuzüglich der in die Kaufpreisberechnung eingeflossenen Unternehmensschulden.
Sollten im Angebot keine Provisionssätze aufgeführt sein, gelten folgende Provisionssätze:

a) bei Kaufverträgen: 4 % des beurkundeten Gesamtkaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 % = 4,76 %
b) bei Mietverträgen (Wohnraum): 2 Monatskaltmieten zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer,
c) bei Mietverträgen (Gewerbe/Selbständige): 3 Monatskaltmieten zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer.
Andere Provisionshöhen können vereinbart sein. Im Übrigen gelten die ortsüblichen Provisionssätze.

7.Entstehen des Provisionsanspruchs
Mit Abschluss eines durch die Haag Immobilien GmbH erbrachten Nachweises (Bekanntgabe der Objektadresse und/oder des Eigentümers/Anbieters) bzw. durch die Vermittlung zustande gekommenen Miet- oder Kaufvertrags ist die vereinbarte Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision verdient und fällig.
Dabei genügt die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit.
Wird der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der Haag Immobilien GmbH nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch der Haag Immobilien GmbH nicht.
Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss nicht durch den Interessenten, sondern durch dessen Ehegatten, nahe Verwandte, Verschwägerte oder natürliche bzw. juristische Personen erfolgt, die zum Interessenten in wirtschaftlicher, gesellschaftsrechtlicher bzw. vertraglicher Nähe stehen.
Der Provisionsanspruch bleibt auch bei Widerruf oder Rücktritt vom Hauptvertrag bestehen.
Dies gilt ebenfalls bei einer vorzeitigen Auflösung des Maklervertrags.
Der Provisionsanspruch wirkt mindestens 2 Jahre nach.

8.Doppeltätigkeit
Die Haag Immobilien GmbH ist berechtigt, auch für den jeweiligen anderen Vertrags-teil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

9.Vorkenntnis
Eine Vorkenntnis eines durch die Haag Immobilien GmbH angebotenen Objekts ist unverzüglich schriftlich mitzuteilen und zu belegen.
Andernfalls gilt das angebotene Objekt als nachgewiesen und der Provisionsanspruch zugunsten der Haag Immobilien GmbH als anerkannt.

10.Haftung
Alle Angaben zum Objekt beruhen auf Informationen und Auskünften Dritter, insbesondere des Verkäufers bzw. Vermieters.
Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernimmt die Haag Immobilien GmbH keine Haftung.
Es obliegt dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Alle Grundrisse, Bilder und Illustrationen in diesem Exposé sind unverbindlich.
Die Möblierung der Grundrisse ist nicht Bestandteil der Immobilie und dient nur zu Darstellungszwecken.

11.Gerichtsstand
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit möglich, Stuttgart vereinbart.
Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.